Krankenversicherung

Die Krankenkasse lehnt die Übernahme der Kosten für ein von Ihnen beantragtes Hilfsmittel, wie z.B. einen schwenkbaren Autositz, einen Elektrorollstuhl, ein Therapietandem für Ihr 15-jähriges Kind, einen zweiten Rollstuhl oder eine zweite Sitzschale für Ihr Kind ab.

Sie erhalten nur den Festbetrag, obwohl das notwendige Hilfsmittel erheblich teurer ist.

Ihnen wird mit Hinweis auf die Kosten ein anderes als das von Ihnen beantragte Hilfsmittel bewilligt. Beispiel: Bewilligt wird Ihnen ein Rollstuhl mit einer Geschwindigkeit von 6 km/h, obwohl Sie ein Rollstuhl mit 10 km/h beantragt haben. Bewilligt wird ein Mobilitätstraining, obwohl Sie einen Blindenführhund beantragt haben.

Die Krankenkasse ist der Ansicht, Sie seien nach Vollendung Ihres 25. Lebensjahres nicht mehr familienversichert.

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