Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und ihre Angehörigen

Kontakt mit behinderten KindernWenn Sie eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben oder Eltern eines behinderten oder chronisch kranken Kindes sind, können Sie (für Ihr Kind) in der Regel bestimmte Sozialleistungen vom Staat beanspruchen. Bereits die Geltendmachung dieser Ansprüche erfordert von Ihnen regelmäßig einen erheblichen Bürokratieaufwand neben den alltäglich anstehenden Anstrengungen, wie Arztbesuche, Klinikaufenthalte, Therapien… Treten Schwierigkeiten bei der Bewilligung auf, lehnt die Behörde beispielsweise Ihren Antrag ab, erhöht sich Ihr Zeitaufwand noch einmal erheblich, wenn Sie nicht auf Ihr Recht verzichten wollen. Diese Auseinandersetzungen kosten nicht nur Zeit sondern auch Nerven.

Mein Anliegen ist es,

  • Sie zu ermuntern und auch zu ermutigen Ihre Rechte trotz dieser Hindernisse wahrzunehmen und ggf. auch einzuklagen.

  • Ihnen mit meiner Arbeit eine zeitliche und ggf. auch emotionale Entlastung anzubieten.

  • Sie zu beraten, zu begleiten und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu unterstützen.

Nachfolgend einige ausgewählte Probleme aus der Praxis, die Sie vielleicht kennen. In den aufgelisteten Rechtsbereichen kann ich Ihnen Beratung, Begleitung und Vertretung anbieten.

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Krankenversicherung

Die Krankenkasse lehnt die Übernahme der Kosten für ein von Ihnen beantragtes Hilfsmittel, wie z.B. einen schwenkbaren Autositz, einen Elektrorollstuhl, ein Therapietandem für Ihr 15-jähriges Kind, einen zweiten Rollstuhl oder eine zweite Sitzschale für Ihr Kind ab.

Sie erhalten nur den Festbetrag, obwohl das notwendige Hilfsmittel erheblich teurer ist.

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Pflegeversicherung

Ihr Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe wird abgelehnt oder Sie erhalten einen Rückstufungsbescheid.

Die Pflegekasse verneint Ihren rentenversicherungsrechtlichen Anspruch als Pflegeperson Ihres Kindes plötzlich mit der Begründung, Ihr Kind gehe nun in den Kindergarten.

Sie warten schon länger als 6 Monate auf eine Entscheidung der Pflegekasse.

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Rentenversicherung

Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird ganz oder teilweise abgelehnt.

Der Rentenversicherungsträger rechnet Ihnen Ihren Nebenverdienst unter der zulässigen Höchstgrenze auf Ihre Erwerbsminderungsrente an.

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Schwerbehindertenrecht

Ihr Antrag auf Erteilung eines Schwerbehindertenausweises wird abgelehnt oder Sie erhalten einen Schwerbehindertenausweis ohne die von Ihnen erwarteten Merkzeichen zur Geltendmachung bestimmter Nachteilsausgleiche.

Die Behörde will Ihnen Merkzeichen aberkennen

Ihr Arbeitgeber verweigert Ihnen einen zusätzlichen Urlaub oder verlangt von Ihnen Mehrarbeit.

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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Das Sozialamt rechnet das Ausbildungsgeld und/oder das Kindergeld auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ihres Kindes an.

Bei der Berechnung der Grundsicherungsleistung berücksichtigt es keine oder nur geringe Unterkunftskosten, da Sie in einem Eigenheim leben.

Ihr volljähriges Kind mit Behinderung, das noch in Ihrem Haushalt lebt, erhält nur den geringeren  Regelsatz eines Haushaltsangehörigen.

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Eingliederungshilfe

Der überörtliche Sozialleistungsträger (LWL oder LVR) verweigert eine Hilfe zum betreuten Wohnen und verweist auf eine stationäre Einrichtung

Das Sozialamt verneint die Notwendigkeit einer Integrationshilfe für Ihr Kind oder die bewilligten Stunden für die Schulbegleitung sind zu niedrig.

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Kinder-, und Jugendhilferecht

Das Jugendamt lehnt Leistungen der Eingliederungshilfe mit der Begründung ab, es liege keine seelische Behinderung sondern eine geistige Behinderung bei Ihrem Kind vor.

Ihr Kind ist seelisch behindert, Sie möchten eine Intergationshilfe oder Leistungen zur Ausbildung beantragen. Das Jugendamt fühlt sich nicht zuständig oder lehnt ihren Antrag ab.

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Persönliches Budget

Sie möchten die Ihnen zustehenden Sozialleistungen in Form des Persönlichen Budgets beantragen, die zuständigen Kostenträger kennen sich mit dem neuen Rechtsinstrument jedoch nicht aus.

Das in der Zielvereinbarung vereinbarte Budget deckt Ihren individuellen Bedarf nicht.

Der Leistungsträger hält eine bestimmte Leistung nicht für budgetfähig

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Schulrecht

01.10.2009

Das Schulamt legt als Förderort Ihres Kindes die Förderschule fest. Sie möchten, dass Ihr Kind am gemeinsamen Unterricht teilnimmt.

Die Schule verweigert eine Rückstellung Ihres Kindes.

Das Schulamt verweigert die Übernahme bestimmter Fahrtkosten

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Betreuungsrecht

Für Sie ist ein Betreuer/eine BetreuerIn bestellt worden, mit dem/der Sie nicht klar kommen.

Ihnen wird vom Betreuungsgericht die Betreuung für Ihr Kind entzogen.

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Allgemeines Gleichbehandlungsrecht

Sie werden auf der Arbeit wegen Ihrer Behinderung von KollegInnen oder Ihrem Arbeitgeber/Ihrer ArbeitgeberIn diskriminiert.


Ein Reiseveranstalter verweigert Ihnen wegen Ihrer Behinderung die Teilnahme an einer Reiseveranstaltung.

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Behindertentestament

Ihr behindertes Kind erhält öffentliche Leitungen. Sie haben ein größeres Vermögen zu vererben und möchten den Erbteil des Kindes vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers schützen.

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Steuerrecht

Das Finanzamt erkennt Ihnen für ihr Kind nicht rückwirkend ab Anerkennung des Schwerbehindertenstatus den Behindertenpauschbetrag an.

Das Finanzamt erkennt die Kosten für eine Begleitperson im Urlaub nicht als außergewöhnliche Belastung an.

Die Familienkasse zweigt auf Antrag des Sozialhilfe- oder Jugendhilfeträgers das Kindergeld ab.

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