Arbeitslosengeld II

Sie beziehen Grundsicherung für Arbeitssuchende (= Arbeitslosengeld II, auch "Hartz IV" genannt)?

Dann kennen Sie wahrscheinlich einige der folgenden Schwierigkeiten mit der ARGE (= Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitssuchender):

  • Die ARGE verweigert Ihnen die Leistung, weil eine eheähnliche Gemeinschaft mit Ihrem/Ihrer MitbewohnerIn angenommen wird.

  • Ihre  Kosten der Unterkunft werden nicht oder nur zum Teil anerkannt.

  • Die Leistungsberechnung im Bescheid ist fehlerhaft.

  • Ihre Leistungen werden gekürzt.

  • Leistungen werden zurückgefordert.

  • Angehörige werden zu den Kosten herangezogen.

Seit Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende treten diese Schwierigkeiten täglich hundertfach in Deutschland auf. Nicht immer sind Entscheidungen der ARGEn rechtmäßig. Daher kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein.  

Neben der Beratung vertrete ich Sie auf Wunsch auch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Widerspruchs- und Klageverfahren und  – bei besonderer Eilbedürftigkeit – im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht.

Beachten Sie bitte, dass Sie als Bezieherin/Bezieher von ALG II einen Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe haben, so dass für Sie in der Regel lediglich Kosten in Höhe von 10 € (für die Beratung) entstehen, wenn Sie sich nach der Beratung für den Rechtsweg entscheiden. Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik Kosten auf dieser Homepage.

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