Archiv Urteile

BSG: Krankenkasse muss Kosten für ambulante Sauerstoffüberdrucktherapie für Diabetikerin übernehmen

22.07.2013

Leiden Diabetiker/innen an einem schweren diabetischen Fußsyndrom, kann die Krankenkasse zur Kostenerstattung für eine ambulante Sauerstoffüberdrucktherapie verpflichtet sein. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 07.05.13, Az: B 1 KR 44/12 R.

Geklagt hatte eine Frau mit einem diabetischen Fußsyndrom, Schweregrad "Wagner III" mit einer Wundheilungsstörung und tiefen Geschwüren. Standardtherapien griffen nicht mehr. Wegen der drohenden Amputation ihres Unterschenkels beantragte die Diabetikerin eine Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO).  Sie unterzog sich 10 stationären und 36 ambulanten HBO-Behandlungen. Ihre Krankenkasse übernahm zwar die Kosten für die stationären Behandlungen, nicht aber die für die 36 ambulanten Behandlungen in Höhe von insgesamt 6.949 Euro. Sie begründete ihre Ablehnung damit, dass der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) die HBO-Therapie des diabetischen Fußsyndroms nicht als ambulante Behandlung in seiner Positivliste extra empfohlen habe.

Das BSG entschied, dass der G-BA nicht durchgreifend begründet habe, warum die für die Patientin notwendige HBO-Therapie nur stationär durchzuführen sei. Ausnahmsweise müssten daher auch bei einem diabetischen Fußsyndrom ab dem Schweregrad III die Kosten für die ambulante HBO-Therapie übernommen werden.