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Regelbedarfsstufe 3 für Menschen mit Behinderung

01.04.2011

Mit dem Ende März 2011 rückwirkend zum 1.Januar 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen wurde die sog. Regelbedarfsstufe 3 eingeführt.

Dies bedeutet für volljährige Menschen mit Behinderung, die im Haushalt ihrer Eltern oder sonstiger Angehöriger wohnen und Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII beziehen, eine erhebliche Leistungskürzunggegenüber der alten Rechtslage. RechtsexpertInnen halten diese umstrittene Neuregelung  für verfassungswidrig. Betroffenen wird empfohlen, Widerspruch gegen den aktuellen Bescheid einzulegen.