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Freifahrtregelung für Menschen mit Schwerbehinderung ab heute erweitert

01.09.2011

Ab heute können Menschen mit Schwerbehindertenausweis den gesamten Regionalverkehr in Deutschland kostenlos nutzen, wenn sie ein entsprechendes Beiblatt mit Wertmarke haben.

Bisher beschränkte sich die sogenannte „Freifahrtregelung“ auf Nahverkehrszüge in einem Umkreis von 50 Kilometern um den Wohnort des Menschen mit Behinderung, auf Züge in  „Verkehrsverbünden" sowie auf einige weitere öffentliche Verkehrsmittel. Neben den Fahrscheinen entfällt zukünftig auch das „Streckenverzeichnis“. Es muss von Bahnreisenden nicht mehr mitgeführt werden. Das Streckenverzeichnis bildete die Strecken ab, die der oder die Bahnreisende mit Behinderung im Umkreis von 50 km um den Wohnort nutzen durfte.